Umzug ins Ausland: Zoll & Übersiedlungsgut einfach erklärt
Ein Umzug über die Grenze — etwa von der Schweiz nach Österreich oder zwischen Österreich und Deutschland — wirft schnell Fragen auf: Muss ich Zoll zahlen? Wer kümmert sich um die Formalitäten? Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ist es einfacher, als du denkst.
Übersiedlungsgut ist meist zollfrei
Wenn du deinen Wohnsitz verlegst und deinen eigenen Hausrat mitnimmst, gilt dieser als Übersiedlungsgut. Dieses ist bei einem Wohnsitzwechsel in der Regel zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Die üblichen Voraussetzungen:
- Du verlegst deinen gewöhnlichen Wohnsitz tatsächlich ins Zielland.
- Die Gegenstände waren vor dem Umzug bereits einige Zeit (meist mind. 6 Monate) in deinem Besitz.
- Die Anmeldung erfolgt rechtzeitig (meist innerhalb von 12 Monaten nach der Wohnsitzverlegung).
Innerhalb der EU: gar kein Zoll
Zwischen EU-Ländern — etwa Österreich und Deutschland — gibt es keine Zollabwicklung. Hier bewegst du dich im europäischen Binnenmarkt, dein Hausrat reist frei mit.
Wann kann doch etwas anfallen?
Zollrelevant wird es nur bei Umzügen aus oder in ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz. Und selbst dann betrifft eine mögliche Abgabe eher Ausnahmen: fabrikneue Waren (jünger als 6 Monate), größere Mengen Alkohol/Tabak über der Freimenge oder rein gewerbliche Güter, die kein Übersiedlungsgut sind.
Wer erledigt die Formalitäten?
Das übernimmt das beauftragte Umzugsunternehmen für dich. Eine erfahrene Firma für internationale Umzüge kennt die nötigen Dokumente (Inventarliste, Wohnsitznachweis, Zollanmeldung für Übersiedlungsgut) und wickelt sie an der Grenze ab. Achte bei der Auswahl darauf, dass der Anbieter grenzüberschreitende Umzüge inklusive Zollabwicklung anbietet — auf Nidovia ist das im Angebot ausgewiesen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Zollberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Zollamt oder dein Umzugsunternehmen.
Bereit für deinen Umzug zum Festpreis?
Kostenlos Angebote erhalten