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Haushaltsauflösung: Ablauf, Fristen und was zuerst zu klären ist

Eine Haushaltsauflösung fällt fast immer in eine Zeit, in der man wenig Kraft für Organisation hat: nach einem Todesfall oder beim Umzug ins Pflegeheim. Gleichzeitig läuft eine Frist vom Vermieter. Diese Reihenfolge hilft.

1. Klären, wer beauftragen darf

Bei mehreren Erben braucht es die Zustimmung aller Berechtigten. Wird das Erbe ausgeschlagen, fällt die Räumung an den Vermieter zurück — dann darfst du gar nicht beauftragen. Kläre das vor dem ersten Angebot.

2. Sichten, bevor jemand kommt

Unterlagen, Fotos, Schmuck, Schlüssel: Was einmal im Container liegt, kommt nicht zurück. Nimm dir dafür einen eigenen Termin, auch wenn die Zeit drängt. Wer das der Räumfirma überlässt, bereut es meist.

3. Kündigungsfrist prüfen

Im Todesfall gelten oft verkürzte Fristen. In Österreich können Erben den Mietvertrag außerordentlich kündigen; die Einzelheiten hängen vom Vertrag ab. Eine Woche Klärung spart hier schnell eine Monatsmiete.

4. Angebote einholen

Rechne mit 800–2.000 € für eine kleine Wohnung, 1.500–3.500 € für drei bis vier Zimmer, ab 3.000 € für ein Haus. Endreinigung kostet 150–500 € extra und ist fast immer sinnvoll.

5. Übergabe dokumentieren

Fotos von jedem Raum nach der Räumung, mit Datum. Das ist die beste Grundlage, wenn der Vermieter später Ansprüche stellt.

Auf Nidovia kannst du „Haushaltsauflösung" direkt als Leistung wählen — mit dem Hinweis, ob vorher gesichtet werden soll. Anbieter kalkulieren das mit ein, statt es später nachzuverrechnen.

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